Erbschaft

Wenn Sie besondere Wünsche haben, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Besitz passieren soll, dann sollten Sie ein Testament formulieren. Darin können Sie ganz eindeutig erklären, welchen Personen oder auch Organisationen und Vereinen Sie welche Werte zukommen lassen möchten. Wichtig ist dabei, dass Sie einige formale Anforderungen einhalten: Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden, mit vollem Namen unterschrieben werden und mit Datums- und Ortsangabe versehen sein. Ein Anwalt oder Notar kann Sie verbindlich beraten und bei der rechtssicheren Formulierung unterstützen.

Liegt kein Testament vor, gilt die Erbfolge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Bitte beachten

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.

Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Digitaler Nachlass

In einer zunehmend digitalisierten Welt spielen sich unsere Leben zu einem immer größeren Teil online ab. Jeder Mensch hinterlässt nach seinem Leben eine Identität im Internet, dazu gehören Nutzerprofile, Mitgliedschaften und eventuell kostenpflichtige Abonnements. Selbst für nahe Angehörige ist es fast unmöglich geworden, hier die Übersicht zu wahren.

Wir können auf Wunsch die Regelung des digitalen Nachlasses gemeinsam mit Ihnen angehen.